Schulelternrat

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Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigen an der Grundschule Rötgesbüttel werden auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen. Dieser setzt sich aus den 1. Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen. Der/Die Schulelternratsvorsitzende wird aus ihrer Mitte gewählt.

Die 1. Vorsitzenden der Klassenelternschaften werden bei Klassenelternabenden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Diese Wahlen finden immer zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres innerhalb der ersten zwei Monate nach Ende der Sommerferien statt. Bei der Wahl ist auch der Wahlleiter und der Schriftführer wählbar. Gewählt werden können neben den Eltern der Schüler auch Lebenspartner der Mutter/des Vaters, die nicht Elternteil des Schülers sind. Eine Wiederwahl ist möglich.

Gewählte Elternvertreter können in ihrer Arbeit unabhängig von Schulleitung und Lehrkräften tätig werden.

Unsere 1. Schulelternratsvorsitzende ist Frau Volckmar, die auch die Einladungen zu Schulelternratssitzungen in Absprache mit der Schulleitung erstellt. Ihre Stellvertreterin ist  Frau Laudan.