ABC für Eltern

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Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie uns Ihre Kinder anvertrauen und uns unterstützen. Dieser kleine ABC-Leitfaden dient dazu, dass es Ihnen leichter gelingt, sich bei uns an der Schule zurechtzufinden.

 

Beratungsgespräche:

Für die vierten Klassen finden anstatt der Elternsprechtage zwei Beratungsgespräche durch die Klassenlehrkraft statt. Sie sind für die Eltern ein Angebot. Die Inhalte des Beratungsgesprächs werden in einem Protokollbogen dokumentiert. Dieser wird an die weiterführende Schule über die Schülerakte weitergegeben. Die Eltern erhalten auf Wunsch eine Aussage von der Klassenlehrkraft über eine Empfehlung für eine weiterführende Schule.

 

Betreuung:

Die Betreuung der hierfür angemeldeten Erst- und Zweitklässler findet in der Regel – außer wenn das Wetter es nicht erlaubt – auf dem Schulhof durch Pädagogische MitarbeiterInnen in der Zeit von 12:15 Uhr bis 13:05 Uhr statt. Nach dem Unterricht um 12:15 Uhr warten die SchülerInnen im Klassenraum auf die Übergabe der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft an die zuständige Betreuungskraft. Die Pädagogischen MitarbeiterInnen führen eine Anwesenheitsliste. Die Betreuungszeit soll in der Regel als freie Bewegungszeit genutzt werden. Ansprechpartner sind Frau Breselge und Frau Brömer. Es gibt zwei Gruppen: eine für die ersten Klassen und eine für die zweiten Klassen mit festen Bezugspersonen. Jede Veränderung ist der Schulleitung mitzuteilen. Die Betreuungskräfte erhalten zu Beginn des Schulhalbjahres die aktuellen Listen für den Förderunterricht in den 6. Stunden. Die Pädagogischen MitarbeiterInnen sind in der Regel für ihre Gruppe zuständig. Die Eltern können eine Betreuung auch nur für einzelne Tage anwählen.

 

Beurlaubungen:

Eine Beurlaubung der SchülerInnen vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Sie wird nur in begründeten Ausnahmefällen (persönliche Härte) einmal in vier Grundschuljahren und nur durch die Schulleitung genehmigt. Ein Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn der Schulleitung zur Prüfung vorliegen. Befreiungen vom Unterricht bis zu drei Tagen während der Schulzeit genehmigt die Klassenlehrkraft.

 

Büro:

Das Büro ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 11:00 Uhr und nach Absprache geöffnet. Abmeldungen und kurzfristige Anmeldungen müssen bis 8:30 Uhr im Büro eingegangen sein.

 

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung:

Alle Klassenlehrkräfte führen für ihre SchülerInnen einen Bogen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung für das 1.- 4. Schuljahr und lassen dort auch Fachlehrkräfte entsprechend eintragen. Am Ende der 4. Klasse wird dieser Bogen in der Schülerakte zusammen mit den 2 Protokollen der Beratungsgespräche an die weiterführenden Schulen weitergegeben.

 

Elternsprechtage/Beratungsgespräche:

Elternsprechtage bzw. die Beratungsgespräche in Klasse 4 finden an jeweils zwei Tagen im November und im März/April statt.

 

E-Mail Adressen:

Schulleitung:      grundschule-roetgesbuettel@t-online.de
Büro (Knull):       sekretariat@gsroebue.de
Website:             www.grundschule-roetgesbuettel.de

E-Mail-Dienstadressen der Lehrkräfte, der Pädagogischen MitarbeiterInnen und der sonstigen MitarbeiterInnen: vorname.nachname@gsroebue.de

 

Entgeltliche Lernmittelausleihe:

Informationen zur Lernmittelausleihe für Eltern und Lehrkräfte gibt es 6 Wochen vor Schuljahresende. Bitte die Termine und Fristen beachten! Nachbestellungen sind nicht möglich! Falls SchülerInnen die Schule während des laufenden Schuljahres verlassen, kümmert sich die Klassenlehrkraft um die Rückgabe ausgeliehener Bücher.

 

Erste Hilfe:

Bei schweren oder schwer einschätzbaren Verletzungen wird der Krankenwagen angefordert und es werden die Eltern informiert. Alle Vorfälle und auch die Pflaster-/Verbandausgabe werden sofort im Verbandbuch im Krankenzimmer bzw. im Materialschrank in der Sporthalle eingetragen. Am Vormittag sind Frau Strobelt und unser Hausmeister Herr Piek die Erste-Hilfe-Beauftragten, am Nachmittag ist es Frau Römer.

 

Fahrrad:

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Eltern, ob ihr Kind den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Roller bewältigt. Die Schule empfiehlt aber, dass die Schüler-Innen erst nach dem erfolgreichen Absolvieren der Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das Tragen eines Helms wird ebenfalls dringend empfohlen. Die Fahrräder und Roller werden am Fahrradständer angeschlossen.

 

Förderverein:

Unsere Schule hat einen Förderverein, der von Frau Rüdiger, Frau Werwein und Frau Eisoldt geleitet wird.

Email: Schul-Foerderverein@gmx.de

 

Frühstückspause:

Die Kinder der 1. – 4. Klassen frühstücken in der Zeit von 9:35  Uhr – 9:45 Uhr im Klassenraum gemeinsam mit der Lehrkraft, die den Unterricht in der folgenden Stunde erteilt. Dienstags, Mittwoch und Donnerstag werden die Schüler kostenlos mit „Schulobst“ in Fingefoodformat versorgt.

 

Ganztag:

Der Ganztag findet Montag bis Donnerstag von 13:05 Uhr – 15:30 Uhr statt und beinhaltet das Mittagessen, freies Spiel, Hausaufgaben und Arbeitsgemeinschaften. Frau Römer ist die Koordinatorin des Ganztags und für dessen Durchführung zuständig. Im Ganztagsschulbüro (Raum 103) ist Frau Römer für Eltern am besten ab 12:00 Uhr zu erreichen (Diensthandy: 0157-81855525) oder über die folgende E-Mail: silva.roemer@gsroebue.de. Ein Informationsaustausch ist auch über einen Briefkasten im Treppenbereich möglich.

 

Gesamtkonferenz (GK):

Gesamtkonferenzen sind für alle Lehrkräfte, die vier gewählten ElternvertreterInnen, die Pädagogischen MitarbeiterInnen und eine Angestellte der Samtgemeinde verpflichtend. Sie finden in der Regel zweimal im Schuljahr mittwochs von 17.30 Uhr – 18:30 Uhr statt.

 

Gesundes Schulfrühstücksbüffet:

Einmal im Monat (in der Regel am letzten Donnerstag des Monats) findet an unserer Schule ein großes gesundes Frühstücksbüffet statt, das mit Hilfe von Eltern, SchülerInnen, Lehrkräften und der Hausmeisterin durchgeführt wird. Zu Beginn des Schuljahres erfolgt eine Abfrage an die Eltern, wer mithelfen möchte.

 

Hausaufgaben:

Die Hausaufgabenzeit soll im 1. 4. Schuljahr 30 Minuten betragen.

 

Hausmeister (Schule):

Herr Heinrich Piek ist unser Hausmeister. Seine Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag von 7:00 Uhr – 13:00 Uhr und nach Absprache.

 

Internet:

Alle Computer in den Klassenräumen, im Computerraum und in der Lehrerbücherei verfügen über einen Internetanschluss. Auch die Schul-Laptops können in den Klassenräumen verwendet werden, da sie über WLAN ebenfalls einen Internetzugang haben. Durch die Verwendung eines Kinderschutzprogramms (Filter) wird sichergestellt, dass die SchülerInnen nur auf Internetinhalte zugreifen können, die auch für sie geeignet sind.

 

IServ:

Wir nutzen an unserer Schule die Schulplattform IServ zur Kommunikation mit unserer Schüler- und Elternschaft. Unser IServ-Schulserver ist im Internet unter der Adresse https://gsroebue.de/iserv/ zu erreichen.

 

Klassenkonferenzen:

Zu Klassenkonferenzen lädt die Klassenlehrkraft ein. Eine Teilnahme aller in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und der gewählten Elternvertreter-Innen ist verpflichtend. Bei Ordnungsmaßnahmen lädt die Schulleitung ein und führt den Vorsitz.

 

Krankheit:

Krankmeldungen Ihres Kindes müssen morgens rechtzeitig vor Schulbeginn per Email an die Emailadresse krankmeldungen@gsroebue.de erfolgen. Ansonsten wird spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn telefonisch über den Verbleib Ihres Kindes nachgefragt. Über meldepflichtige Krankheiten und Wiederzulassung nach ärztlichem Attest erhalten Sie im Sekretariat Auskunft. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist dann eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.

 

Läuse:

Sollte ein Läusebefall in der Klasse auftreten, informieren Sie bitte sofort die Klassenlehrkraft. Betroffene Kinder müssen sofort abgeholt und behandelt werden. Vorsorglich wird in der betroffenen Klasse ein Infobrief verteilt, so dass der Läusebefall schnell eingedämmt werden kann

 

Patenkind:

Unsere Schule unterstützt über den Förderverein ein Patenkind in Malawi. Frau Liebert ist dafür die Ansprechpartnerin.

 

Pausenspielgeräte:

Die Ausgabe erfolgt in beiden großen Schulpausen durch SchülerInnen der 4. Klassen am Sportgeräteraum gegen Namensklammern.

 

Rauchverbot:

Im gesamten Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände besteht seit dem 01.08.2007 ein absolutes Rauchverbot.

 

Regenpause:

Während einer Regenpause bleiben alle Kinder bei geöffneter Tür in ihren Klassenräumen und beschäftigen sich leise mit ihren MitschülerInnen. Sie werden von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

 

Roller:

Ein Roller für den Schulweg kann in eigener Verantwortung benutzt und bei den Fahrradständern vor dem Schultor angeschlossen werden. Die Ranzen-trolleys müssen unter der Schultreppe bleiben!

 

Schülerbücherei:

Verantwortlich für die Schülerbücherei ist Frau Heineke. Die Bücherei ist von Montag bis Donnerstag in der 2.großen Pause und nach Absprache geöffnet.

 

Schulordnung:

Alle sollen sich in unserer Schule wohlfühlen. Daher beachten wir folgende Grundsätze, die in der Schulordnung zu finden sind.

 

Schulpartnerschaft:

Unsere Schule pflegt eine Schulpartnerschaft mit der Deutschen Schule in Curitiba (Brasilien). Ein Austausch findet in der Regel in unseren 3. und 4. Klassen statt. Der Gegenbesuch erfolgt in der Regel in den darauffolgenden Herbstferien.

 

Sekretariat:

Unser Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 8:00 – 11:00 Uhr und am Freitag nach Absprache geöffnet.

 

Unwetter:

Wenn ein Unwetter während der Schulzeit oder im Ganztag auftritt, bleiben die Kinder in den Klassenräumen. Nach der letzten Schulstunde vergewissern sich die Lehrkräfte bei der Schulleitung, ob eine Gefährdung für die Kinder auf dem Heimweg besteht. Notfalls werden die Eltern per Telefonkette, per E-Mail oder direkt informiert und müssen ihre Kinder abholen. Die Schulleitung entscheidet, ob ein vorzeitiger Unterrichtsschluss notwendig ist. Falls der Unterricht per Radio aus Witterungsgründen abgesagt wird, gibt es trotzdem eine „Notgruppe“ in der Schule. Die Lehrkräfte müssen zum Dienst erscheinen. Die Eltern können aber auch entscheiden, ob die Verkehrssituation eine Gefährdung ihrer Kinder darstellt und diese dann zu Hause behalten.

 

Waffenerlass:

Neue SchülerInnen bekommen den Erlass schriftlich über die Klassenlehrkraft mit der Einschulungsmappe ausgehändigt. Dieser muss von den Erziehungsberechtigten jährlich unterschrieben werden. Es dürfen keine feststehenden Waffen und Taschenmesser mit in die Schule genommen werden. Geodreiecke und Zirkel werden nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft mit in die Schule gebracht.

 

Wahlen:

Die Klassen-ElternvertreterInnen werden im 1. und 3. Schuljahr gewählt (innerhalb der ersten sechs Wochen). Die Einladungsfrist beträgt 10 Tage mit Rücklaufzettel. Zum ersten Wahlelternabend lädt die Klassenlehrkraft ein.

 

Zeugnisse:

Nach den Ferien wird die Unterschrift der Erziehungsberechtigten unter dem Zeugnis bei jedem Kind durch die Klassenlehrkraft kontrolliert.
Grundsätzlich gilt:
Am Zeugnisausgabetag ist für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 3. Stunde Unterricht. Danach ist unterrichtsfrei!

 

Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns an! Da wir stets bemüht sind unsere Qualität und somit auch diesen ABC-Leitfaden zu verbessern, sind wir für Vorschläge und Ergänzungen jederzeit dankbar.

Zum Download des ABC-Leitfadens geht es hier.

 

Melanie Silberstein, Rektorin

(Stand 23.08.2023)